„Und kommen Sie mit Ihrem Kind nie wieder…

…wenn ich Vertretung mache.“ Wer sowas sagt? Man mag es kaum glauben: Eduardo N., seines Zeichens Kinderarzt in Gelsenkirchen und Vertretungsarzt unserer Kinderärztin.

Doch von Anfang an: Wir haben ab Mittwoch einen Kurzzeitpflegeaufenthalt für Noah bekommen. Die Plätze hierfür sind rar, man kann Wünsche äußern, aber eine Garantie für bestimmte Termine gibt es nicht. Und vergeben werden die Termine mindestens ein halbes Jahr im voraus.

Kinder die regelmäßig Medikamente benötigen, müssen diese selbstverständlich auch in der Kurzzeitpflege einnehmen. Und wer mit Pflegeeinrichtungen mal in Kontakt gekommen ist weiss: Ohne ärztliche Anweisung geht da nichts. Das ist auch bei Kindern nicht anders. Die relativ einfache Regel lautet:

Für Medikamente wird eine ärztliche Verordnung benötigt, aus der Medikament und die Art der Einnahme ersichtlich sind. Die Bescheinigung darf bei Beginn des Aufenthalts nicht älter als drei Tage sein.

Eigentlich eine sinnvolle Regelung, die auch meistens kein Problem darstellt. Unsere Kinderärztin stellt diese jederzeit auf den von der Pflegeinrichtung bereitgestellten Formularen aus. Im Wesentlichen gilt es eine Unterschrift zu leisten, wir füllen das Formular bereits vorher aus.

Heute wollten wir dann die Bescheinigung für Mittwoch abholen, also frühestmöglich. Leider mussten wir dabei feststellen, dass unsere Kinderärztin im Urlaub ist. Der Anrufbeantworter hat uns aber über die organisierte Vertretung informiert: Eduardo N.. Wir haben uns angewöhnt in allen solchen Fällen zunächst vorab telefonisch unser Anliegen zu schildern. Verbunden diesmal mit dem Hinweis, dass wir die Kopie einer Verordnung von letzter Woche besitzen, die unsere Kinderärztin anlässlich von Noahs Klassenfahrt ausgestellt. Also quasi genau das was wir benötigen, auf einem anderen Papier und eine Woche zu alt.

Herr N. hat über seine Angestellte ausrichten lassen, er würde diese Bescheinigung nicht ausstellen, er wäre ja nur der Vertretungsarzt. Darauf hingewiesen, dass er dies in der Vergangenheit (ich würde vermuten vor ca. 2 Jahren) bereits einmal getan habe, liess er mitteilen, das könnte wohl sein, aber seit einer Gesetzesänderung zum 01.01. sei ihm das nicht mehr erlaubt. Diese Aussage hat mich dann doch etwas verwundert, wofür ist ein Vertretungsarzt denn dann da, wenn nicht zur Wahrnehmung des Arztaufgaben, wenn dieser im Urlaub ist? Aber gut, man weiss ja nie.

Also zunächst die Barmer GEK angerufen. Ergebnis: keins. Es sei zwar seine Aufgabe, wenn er das nicht mache, hätte man als Krankenkasse aber keine Handhabe. Ok.

Nächste Station: Kassenärztliche Vereinigung Westfalen Lippe, Geschäftsstelle Gelsenkirchen. Immerhin die Stelle, bei der man sich über die Arbeit von Ärzten beschweren können soll. Geht tatsächlich, aber nur schriftlich. Für die Lösung des Problems sei eine Kontaktaufnahme mit dem Patiententelefon der Ärztekammer die beste Lösung. Eine geänderte Rechtslage sei nicht bekannt.

Nach ungefähr 60 (!) Versuchen jemanden zu erreichen (Es gibt keine Warteschlange, wenn alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sprechen, wird man auf das Kontaktformular im Internet verwiesen und aufgelegt), konnte ich dort mein Problem schildern. Mir wurde ein Rückruf zugesagt. Ungefähr eine halbe Stunde später kam dieser dann auch, wir haben das Problem diskutiert und herausgefunden, dass der Vertretungsarzt die medizinische Versorgung sicherstellen soll und dass hierzu wohl auch das Ausstellen der begehrten Bescheinigung gehöre. Die Rechtslage habe sich nach dortiger Kenntnis auch nicht geändert. Machen könne man aber letztendlich nichts, ein Weisungsrecht bestünde nicht. Die Vorschläge, das Kind doch erst Donnerstag in die Kurzzeitpflege zu geben, wenn die Kinderärztin wieder erreichbar sei oder zu versuchen diese in ihrem Urlaub zu erreichen und zur Unterschrift zu bewegen sind wohl eher der verzweifelte Versuch das Versagen des Systems zu kaschieren als ernstgemeinte Lösungsvorschläge.

Letztendlich sind wir dann doch zu Herrn N. in die Praxis gefahren, der sich zunächst immer noch weigerte, die Verordnung von letzter Woche fortzuschreiben. Wohl gemerkt: Wir wollten kein Rezept über Medikamente, die haben wir alle in ausreichender Menge im Vorfeld besorgt. Nach Hinweis auf das Gespräch mit KV und Ärztekammer und die dort unbekannte Änderung gesetzlicher Regelungen haben wir dann eine neue Variante zu hören bekommen: Wenn er sowas ausstelle, würde er Ärger mit der Krankenkasse bekommen, von dort würde Druck ausgeübt.

Nach weiterer Diskussion, die im Übrigen auf seinen Wunsch hin auf dem Flur seiner Praxis stattfand, hat er dann unter lautem Geschimpfe doch unterschrieben. Verbunden eben mit „Und kommen Sie mit Ihrem Kind nie wieder, wenn ich Vertretung mache.“

Ich werde die Kassenärztliche Vereinigung und Krankenkasse um Stellungnahme bitten und erneut berichten.

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